Das Diomed-Aufklärungssystem bietet dem Arzt drei Möglichkeiten, seiner Verpflichtung zur Aufklärung und deren Dokumentation ordnungsgemäß und rechtssicher nachzukommen:
1) Der Arzt händigt dem Patienten eine Kopie des bearbeiteten Informationsteils aus und behält den Originalbogen.
2) Der Arzt übergibt dem Patienten einen unbearbeiteten Informationsteil zum Nachlesen; der bearbeitete Originalbogen verbleibt beim Arzt.
3) Der Arzt überlässt dem Patienten den bearbeiteten Informationsteil, nachdem er die im Informationsteil vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen und Streichungen in dem bei ihm verbleibenden Dokumentationsteil vermerkt hat (z.B.: „Sepsis auf Seite 2 gestrichen“).
Das von Professor Dr. med. h.c. Walther Weißauer (Medizinrecht), dem Gründungsherausgeber, entwickelte Diomed-Aufklärungs- und Dokumentationssystem umfasst derzeit insgesamt über 2000 Aufklärungsbögen.
Da Medizin und Rechtsprechung ständig im Fluss sind, werden die Aufklärungsbögen von den medizinischen Fachgebietsherausgebern und den mehr als 200 Fachautoren in Kooperation mit dem juristischen Herausgeber, Herrn Professor Dr. jur. Dr. rer. pol. Klaus Ulsenheimer (Medizinrecht), laufend überarbeitet und der Entwicklung von Medizin und Rechtsprechung angepasst.