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Neue Aufklärungsbögen:


Neue und neu überarbeitete Aufklärungsbögen
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Herausgeber und Autoren


Professor Dr. jur. Dr. rer. pol. Klaus Ulsenheimer
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So verwenden Sie das Diomed Aufklärungssystem

Das Diomed-Aufklärungssystem bietet dem Arzt drei Möglichkeiten, seiner Verpflichtung zur Aufklärung und deren Dokumentation ordnungsgemäß und rechtssicher nachzukommen:

1) Der Arzt händigt dem Patienten eine Kopie des bearbeiteten Informationsteils aus und behält den Originalbogen.

2) Der Arzt übergibt dem Patienten einen unbearbeiteten Informationsteil zum Nachlesen; der bearbeitete Originalbogen verbleibt beim Arzt.

3) Der Arzt überlässt dem Patienten den bearbeiteten Informationsteil, nachdem er die im Informationsteil vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen und Streichungen in dem bei ihm verbleibenden Dokumentationsteil vermerkt hat (z.B.: „Sepsis auf Seite 2 gestrichen“).

Vorteile des Diomed Aufklärungssystems

  • Größere Sicherheit für den Patienten, weil er alle Informationen zu dem geplanten Eingriff, zu möglichen Risiken und Komplikationen, Behandlungsalternativen und anderes nachlesen kann und vor allem die Verhaltenshinweise stets griffbereit hat
  • Größere Sicherheit für den Arzt, weil er beweisen kann, dass er zusätzlich zur Eingriffsaufklärung mit der therapeutischen Aufklärung (Sicherungsaufklärung) einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit des Patienten geleistet hat
  • Kosteneinsparung, wenn dem Patienten statt eines kompletten Zweitbogens nur der abgetrennte Informationsteil mitgegeben wird
  • Entlastung der Krankenakte, wenn dem Patienten der Informationsteil mitgegeben wurde und nur noch der Dokumentationsteil archiviert werden muss
  • Schnelles Handling, weil alle Bögen gelocht und an der Trennlinie perforiert sind

Qualität und Rechtssicherheit

Das von Professor Dr. med. h.c. Walther Weißauer (Medizinrecht), dem Gründungsherausgeber, entwickelte Diomed-Aufklärungs- und Dokumentationssystem umfasst derzeit insgesamt über 2000 Aufklärungsbögen.

Da Medizin und Rechtsprechung ständig im Fluss sind, werden die Aufklärungsbögen von den medizinischen Fachgebietsherausgebern und den mehr als 200 Fachautoren in Kooperation mit dem juristischen Herausgeber, Herrn Professor Dr. jur. Dr. rer. pol. Klaus Ulsenheimer (Medizinrecht), laufend überarbeitet und der Entwicklung von Medizin und Rechtsprechung angepasst.



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