
Das System der Diomed-Aufklärungsbögen beruht auf der Kombination aus einer schriftlichen Grundaufklärung durch Merkblätter und einer mündlichen Aufklärung durch den Arzt. Das Ziel dieser pragmatischen Lösung ist:
Die Aufklärungsbögen beziehen neben der Eingriffsaufklärung (Risikoaufklärung) auch die therapeutische Aufklärung (Sicherungsaufklärung) in Form von Verhaltenshinweisen systematisch mit ein. Diese dienen dazu, den Patienten vor einer Selbstschädigung durch Fehlverhalten zu schützen und einen optimalen Behandlungserfolg zu sichern. Zu seiner eigenen Sicherheit sollte der Patient diese wichtigen Hinweise jederzeit nachlesen können.
Jeder Bogen kann an der Perforationslinie in einen Informations- und Dokumentationsteil getrennt werden. 
A) Der Informationsteil der Bögen enthält alle Standardinformationen zur Eingriffsaufklärung und die Verhaltenshinweise zur therapeutischen Aufklärung (Sicherungsaufklärung). Diesen Teil behält der Patient.
B) Im Dokumentationsteil bestätigt der Patient, dass ein ärztliches Aufklärungsgespräch stattgefunden hat, in dem er alle seine Fragen beantwortet bekam, und dass er die erteilten Informationen verstanden hat. Ferner bestätigt er, dass er den abgetrennten Informationsteil oder ein Zweitstück des Bogens erhalten hat und die Verhaltenshinweise beachten wird.
Für die Krankenakte wird nur der Dokumentationsteil als Beweismittel benötigt. Der Inhalt des Informationsteils lässt sich gegebenenfalls jederzeit durch ein beim Verlag angefordertes Exemplar des Bogens mit gleichem Redaktionsdatum beweisen. Die Arztunterschrift am Ende des Informationsteils schließt eventuelle Behauptungen seitens des Patienten aus, er habe einen anderen Informationsteil erhalten.
Bei der Dokumentation des Aufklärungsgesprächs muss der Arzt zusätzliche oder vom Informationsteil abweichende Gesprächsinhalte sowie vorhersehbare Änderungen oder Erweiterungen des Eingriffs in den hierfür vorgesehenen Leerzeilen vermerken. Diese zusätzlichen Eintragungen dienen dem Arzt zusammen mit den erörterten Standardinhalten (diese sind bereits als Stichworte vorgedruckt) als Beweis, dass und mit welchen Inhalten ein Aufklärungsgespräch geführt wurde.